Ukrainer dürfen bald auch als Zeitarbeiter vermittelt werden
Ab April sollen Ukraine-Flüchtlinge in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen.
Für Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden die Zugangshürden zum österreichischen Arbeitsmarkt gelockert. Wie das Arbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, sollen ab dem zweiten Quartal alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden.