Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2021!

Behindertenausgleichstaxe per 1.1. 2021
Behindertenausgleichstaxe monatlich (pro nicht erfüllte „Einstellungspflicht“):

  • Arbeitgeber mit 25 – 99 Arbeitnehmern € 271,00
  • Arbeitgeber mit 100 – 399 Arbeitnehmern € 381,00
  • Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern € 404,00

BUAK - Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

Winterfeiertage
Der zur Berechnung notwendige Faktor (aktueller Faktor beträgt derzeit 1,2 und ab 01.12.2020: 1,3) wird mittels Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend festgelegt.

Überbrückungsgeld
Der/die Arbeitgeber/in entrichtet für jede/n Arbeitnehmer/in für alle Beschäftigungswochen ausgenommen Zeiten des Urlaubs einen Zuschlag zum Lohn zur Bestreitung des Aufwandes für das Überbrückungsgeld einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten an die BUAK.

Ab 01.01.2021 gilt: für Zeiten des Urlaubs trägt die BUAK den Zuschlag im Sachbereich Überbrückungsgeld.
Der Zuschlagsfaktors im Sachbereich Überbrückungsgeld beträgt im Winterzeitraum von Dezember bis März 0,4; im Zeitraum April bis November beträgt der Zuschlagsfaktor 1,5.

Rechtliche Information

Kontakt

glorios | Beratung-der-Zeitarbeit e.U.
Johann Hoffmann Platz 16 . 1120 Wien
Tel.: +43 664 3335000
Fax: +43 664 77 3335000
buero@beratung-der-zeitarbeit.at

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