Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2024 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der ewerblichen Dienstleister beschlossen:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:
Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2025
| Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2025 |
|---|---|
| BG F Techniker | € 24,26 |
| BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 19,69 |
| BG D Facharbeiter | € 17,11 |
| BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 15,27 |
| BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,59 |
| BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 13,59 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,8 %.
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.274,97 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
3. Geltungstermin:
Geltungsbeginn ist der 1.1.2025
